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Grundsätze |
(1) |
Die
Aufmachung der zu stempelnden Belege darf dem Ansehen und der
Neutralität der Deutschen Post AG nicht schaden bzw. entgegen stehen.
Ferner darf sie nicht gegen gesetzliche/ behördliche Bestimmungen
verstoßen. Die Belege müssen sich in Gestaltung und Aufmachung zur
Stempelung eignen; die Bearbeitung muss hygienisch zumutbar sein. Offizielle
Label der Deutschen Post AG dürfen nicht verändert werden.
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(2) |
Bei der
Erfüllung der Aufträge steht
ausdrücklich die philatelistische Bearbeitung von durch Sammler
unmittelbar eingereichten Stempelungswünschen im Vordergrund. Die
Stempelung von Unterlagen (insbesondere derer mit kommerziellem Hintergrund)
als Produktionsschritt ist nicht Aufgabeninhalt der stempelführenden
Stellen. Die Einhaltung allgemeiner Laufzeiten sowie die Rückgabe zu
kundenseitig festgelegten Terminen kann nicht gewährleistet werden.
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(3) |
Voraussetzungen für
"echt laufende Sendungen" gemäß Abschnitt 1, Absatz
(3):
3.1 |
Die Beförderungsfrankatur in
Postwertzeichen muss in der dafür vorgesehenen Freimachungszone platziert
sein. Auf der Rückseite der Sendung angebrachte Frankatur zählt nicht
zur Freimachung. |
3.2 |
Es dürfen weder bereits gestempelte noch
überlappend aufgeklebte Postwertzeichen / Postwertzeicheneindrucke oder
aus anderen Sendungen herausgeschnittene Postwertzeichen aufgebracht sein.
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3.3 |
Bei der Zusatzleistung Einschreiben muss die
Freimachung vollständig sein. Ansonsten wird der Stempelungsauftrag nicht
durchgeführt; die Sendungen werden an den Auftraggeber zurück
gesendet. Die Einschreibsendung muss mit einer Absenderangabe versehen sein.
Auf der Aufschriftseite muss außerhalb der Anschriftenzone genügend
Platz für ein Einschreiblabel gelassen werden. Die Frankatur der
Basissendung muss zwingend in voller Höhe durch Postwertzeichen /
Postwertzeicheneindrucke abgegolten sein. Die darüber hinaus gehende
Frankatur für die Zusatzleistung kann durch ein entsprechendes,
offizielles Label der Deutschen Post AG entrichtet werden. Dieses muss so
angebracht werden, dass es vom Stempelabdruck nicht getroffen werden kann.
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3.4 |
Die Codierzone muss frei bleiben.
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3.5 |
Die Sendung muss auch in anderen Belangen den
AGB BRIEF NATIONAL und INTERNATIONAL entsprechen. So müssen u.a.
Standardbüchersendungen und Standardwarensendungen entsprechend und
auffällig gekennzeichnet werden. |
3.6 |
Bei echt laufenden Sendungen müssen
Orts- und Datumsangaben der ggf. gewünschten, unterschiedlichen, Stempel
übereinstimmen. |
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(4) |
Die Auftragserteilung
erfolgt durch
4.1 |
unmittelbare Abgabe bei der
stempelführenden Stelle, |
4.2 |
Einlieferung der Briefe und Postkarten sowie
der schriftlichen Aufträge über für die betreffende
Veranstaltung gesondert aufgestellte Behältnisse, |
4.3 |
Übersendung mit schriftlichem Auftrag in
einer verschlossenen und freigemachten Sendung an die durch die DPPHIL bekannt
gegebene Stelle unter Berücksichtigung nachstehender Regelungen:
- Die Verwendung von
Postsache-Umschlägen /-Etiketten sowie die gemeinsame Versendung des
Stempelungsauftrages mit anderweitigem Schriftwechsel ist nicht gestattet.
- Die Aufschriftseite des
schriftlichen Auftrags bzw. dessen Inhalt muss den Stempelungsauftrag und
dessen weitere Behandlung verwechslungsfrei beschreiben.
- Der schriftliche Auftrag
muss mit einer Absenderangabe versehen sein.
- Ist das
Beförderungsentgelt für die Übersendung der schriftlichen
Aufträge an die Stempelstelle nicht oder unvollständig entrichtet,
wird der Auftrag nicht ausgeführt.
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Hinweis:
Die Stellen, die die philatelistische Stempelungen durchführen, sind
ausdrücklich keine an die Stelle von Filialen tretenden
Ersatz-Einlieferungsstellen für Tages- / Geschäftspost.
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(5) |
Vorbereitende
Maßnahme durch den Kunden für die Rücksendung /
Weiterleitung:
Sollen Belege oder Sonstiges nach erfolgter Stempelung in einem Sammelumschlag
o.ä. weitergeleitet / zurück gesendet werden, ist vom Auftraggeber
- jede, in diesen
Sammelumschlag aufzunehmende, echt laufende Sendung entsprechend den geltenden
Entgeltregelungen zu frankieren (es dürfen hierzu weder bereits
gestempelte noch aus anderen Sendungen herausgeschnittene Postwertzeichen
verwendet werden),
- die passende Verpackung
(incl. Beanschriftung) zur Verfügung zu stellen,
- - diese zur Vermeidung
von Nachentgelt entsprechend des gewählten Produktes vollständig
freizumachen (incl. Entgelt für evtl. gewünschte Zusatzleistungen)
- und dem
ursprünglichen Auftrag beizulegen.
Ausnahme:
Aufgrund vorher zu treffender Vereinbarungen (kein Automatismus!) können
die Veranstalter sowie zugelassene Initiatoren von Stempeln von dieser Regelung
ausgenommen werden. |
(6) |
Stempelung:
6.1 |
Ein Postwertzeichen darf nur mit einem
einzigen Stempelabdruck entwertet werden. |
6.2 |
Mit einem einzigen der Entwertung dienenden
Stempelabdruck muss die Entwertung von Wertzeichen
im Nennwert von mindestens 0,10 möglich sein.
Ausnahme:
- Ersttagsstempelung bei
Postwertzeichen-Neuausgaben mit Nennwerten unter 0,10 ,
- Erstverwendungsstempelung
bei selbstklebenden PWZ mit einem Nennwert unter 0,10 ,
- Stempelung von offiziell
durch die DPPHIL herausgegebenen, kompletten Automatenmarken-Sätzen.
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6.3 |
Auf Wunsch kann auf echt laufenden Sendungen
und Vorlagen der gleiche Stempel- abdruck, der zur Postwertzeichenentwertung
verwendet wurde, als Blankostempel noch einmal zusätzlich angebracht
werden. |
6.4 |
Wird die DPPHIL mit der philatelistischen
Stempelung von nicht geeigneten Belegen beauftragt, versucht sie, dem Wunsch
des Kunden gerecht zu werden. Eine Gewähr für einen einwandfreien
Stempelabdruck kann in solchen Fällen nicht übernommen werden. Die
DPPHIL leistet in diesem Fall keinen Schadensersatz. |
6.5 |
Zusammenhängende Streifen aus Rollen
dürfen maximal 10 PWz umfassen. |
6.6 |
Abdrucke der philatelistischen Stempel werden
auch noch in den auf deren Einsatztag folgenden 28 Tagen abgegeben, sofern der
Auftrag innerhalb dieser Zeit bei der stempelführenden Stelle eingeht.
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(7) |
Besonderheiten bei
Stempelserien:
Die DPPHIL gibt zu bestimmten Anlässen Stempelserien heraus und
kommuniziert diese auch als solche. Zudem gilt:
7.1 |
Die durch den Kunden vorbereiteten Vorlagen
müssen als Einheit erkennbar und in sich nicht trennbar sein.
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7.2 |
Die Stempelung erfolgt ausschließlich
bei der durch die DPPHIL festgelegten, stationären Stempelstelle nach
Maßgabe der Aussagen unter Absatz 2. |
7.3 |
Die Verwendung auf "echt laufenden
Sendungen" kann u.a. nur unter Berücksichtigung der Aussagen unter
Ziff 3.7 erfolgen. |
7.4 |
Sollten Vorlagen bereits zum Datum des
frühesten Stempelmotivs herausgegeben werden, so müssen alle in
dieser Vorlage verwendeten Postwertzeichen zu diesem Datum gültig sein.
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7.5 |
Die Bearbeitung einer Stempelserie bedarf der
rechtzeitigen und umfassenden Abstimmung mit der Stempelstelle.
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(8) |
Besonderheiten bei Ersttagsstempeln und
Erstverwendungsstempeln:
8.1 |
Abdrucke von Ersttagsstempeln werden
nur auf die zu diesem Stempel gehörenden, originär durch den
Bundesminister für Finanzen herausgegebenen, nass klebenden
Postwertzeichen abgegeben:
- Bei echt laufenden
Sendungen wird die u. U. nötige Ergänzungsfrankatur
grundsätzlich mit dem Tagesstempel entwertet. Auf Kundenwunsch kann ein
anderer bei der Stempelstelle vorliegender, philatelistischer Stempel verwendet
werden, wenn er dem Ersttagsstempel in Datums- und Ortsangabe entspricht.
- Ersttagsstempelabdrucke
werden nicht auf selbstklebenden Postwertzeichen, selbstklebenden PWz-Produkten
oder Ganzsachen abgegeben.
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8.2 |
Abdrucke des Erstverwendungsstempels
werden nur auf die zu diesem Stempel gehören- den, selbstklebenden
Postwertzeichen / Postwertzeichenprodukten sowie auf Ganzsachen abgegeben:
- Bei echt laufenden
Sendungen wird die u. U. nötige Ergänzungsfrankatur
grundsätzlich mit dem Tagesstempel entwertet. Auf Kundenwunsch kann ein
anderer, bei der Stempelstelle vorliegender, philatelistischer Stempel
verwendet werden, wenn er dem Erstverwendungsstempel in Datums- und Ortsangabe
entspricht.
- Erstverwendungsstempelabdrucke werden nicht
auf nass klebenden Postwertzeichen abgegeben.
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(9) |
Aufträge, die mit den hier genannten
Grundsätzen nicht in Einklang stehen, werden nicht ausgeführt und an
den Absender zurück geschickt. |
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